Ehemaliges Manderscheider Gerichtsgebäude

Neunkirchen, Stadt Daun Starenweg 2, Neunkirchener Str. 37

Beschreibung
Das imposante Gebäude, ein Putzbau mit Wohn- und Wirtschaftsteil ist das älteste Gebäude Neunkirchens. Der Wohnhausteil ist 1636 datiert, Stall und Scheune wurde um 1880 errichtet bzw. erneuert.

Das Neunkirchener Hochgericht umfasste die Dörfer Neunkirchen, Pützborn und einen Teil von Gemünden (heute Stadtteile von Daun)und wird bereits 1506 im Saalbuch der Kellnerei Manderscheid erwähnt. Es unterstand sowohl dem Trierer Kurfürsten als auch den Grafen von Manderscheid, ab 1674 der arenbergischen Herrschaft Kerpen. Wegen des gemeinschaftlichen Gerichts wurden Gewaltverbrecher zunächst 14 Tag auf der Oberburg Manderscheid, darauf 14 Tage auf der Niederburg oder in Jünkerath und dann nochmals 2 Wochen in Neunkirchen (Gerichtsgebäude). Im Laufe der folgenden Jahrhunderte gab es immer wieder Streit um die Kompetenzen des Gerichts und der Abgaben. 1684 wohnt der kurtrierische Schultheiß Johann Georg Schenten im Neunkirchener Gerichtsgebäude, später ging das Schultheißenamt auf nachfolgende Generationen über. Heute wird das Gebäude zu Wohnzwecken genutzt.

Der Hausname des ehemaligen Gerichtsgebäudes ist "Hehnen" oder "Hehnenburg", abgeleitet wohl von der Familie Höhn, die es vor langer Zeit in Besitz hatte.

Einordnung
Kategorie:
Geschichte / Rechtsdenkmale / Gerichtsgebäude
Zeit:
1636
Epoche:
Renaissance

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.790962
lat: 50.203004
Lagequalität der Koordinaten: Genau
Flurname: Ortslage

Internet
http://www.daun-neunkirchen.de/index.php?cat=startseite

Datenquellen
Friedbert Wißkirchen, Daun, 2009.

Bildquellen
Bild 1: © Friedbert Wißkirchen, Daun, 2009.
Bild 2: © Friedbert Wißkirchen, Daun, 2009.
Bild 3: © Friedbert Wißkirchen, Daun, 2009.
Bild 4: © Friedbert Wißkirchen, Daun, 2009.

Stand
Letzte Bearbeitung: 16.01.2010
Interne ID: 16544
ObjektURL: https://kulturdb.de/einobjekt.php?id=16544
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