Sogenannter Schwarzerer Stein

Üdersdorf, Gemeinde Üdersdorf

Beschreibung
Steine als Zeugen der Geschichte
Zwei große Steine stehen nahe Üdersdorf an einer Straßengabelung. Sie sind vor Jahrhunderten dort aufgestellt worden - als Zeugen mittelalterlicher Rechtsprechung und uralter Katastermarkierung.

Basalt- und Grotzengestein hat die Vulkaneifel zur Genüge. Häufig zum Ärger der Landwirte, deren Pflugscharen sich verkanten und verbiegen. Aber oft dienten solche Steine als Wegemarkierung oder markantes Zeichen.
So ist es auch im Fall der beiden Brocken, die nahe Üdersdorf stehen - dem dicken Stein und dem schwarzen Stein. Ersterer deutet auf den Punkt, an dem die Grenzen der Gemeinden Üdersdorf, Ober- und Niederstadtfeld zusammenstießen. Letzterer markiert ebenfalls die Grenze, und zwar am Wendepunkt vor Kippscheid.

Erwähnt werden diese groben Felsklötze bereits in dem Schöffenweistum von Niederstadtfeld. Es wurde geschrieben am Mittwoch, 3. Februar 1505, von dem Prümer Notar Petrus Tytetz, auf Veranlassung des Johann Graman, Amtmann zu Manderscheid, in Niederstadtfeld in der Stube des Pastors. Unter Weistum wird ein schriftlicher Rechtsakt verstanden, an dem rechtskundige (Dorf-)Schöffen Aussagen über geltendes Gewohnheitsrecht und spezielle dörfliche Gesetze trafen. Solche Schöffen wurden durch Gemeindemitglieder gewählt. Es waren kluge Männer, die ein ausgezeichnetes Gedächtnis besitzen mussten. Eine ihrer Aufgaben war es, bei Dienstantritt von weltlichen oder kirchlichen Herren (Graf, Bischof oder anderen) oder bei den jährlichen Gerichtstagen diesen die Grenzen ihres Herrschaftsgebietes zu zeigen und auf die Rechte und Pflichten des Herrschers und seiner Untertanen hinzuweisen. Daher auch der Ausdruck Weistum.

In diesem Dokument werden die Grenzen der damaligen Gemeinde und des späteren Amts Niederstadtfeld beschrieben. Es werden Flurnamen genannt, von denen die meisten heute sowohl in Aussprache als auch in ihrer Bedeutung noch bekannt und identisch sind. Und dabei findet sich der Satz: "von dem Graben hin zu streytlant (= Streitwies) zu einem Markstein; dort stoßen zusammen dreier Herren Gericht." Und genau an diesem markanten Punkt, wo die Grenzen der Gemeinden Üdersdorf, Ober- und Niederstadtfeld zusammenstießen, steht bis heute der Markstein, der dicke Stein.

Dieser mächtige Grenzstein war von hoher Bedeutung und wohl im gesamten damaligen Amt Daun bekannt, denn er wird auch im Dauner Weistum von 1466 erwähnt: "Dort steht ein Stein, der drei Gemeinden scheidet, nämlich Udistorff, Oberstadefelt und Nydderstadefelt (Üdersdorf, Ober- und Niederstadtfeld)." Und dann beschreibt der Üdersdorfer Schöffe die Grenze weiter: "Von diesem Stein zum Thrumbachs borne (= Quelle des Trombachs); dann die halbe Trombach hinab bis in die Swynkule (Schweinkaul), da heraus bis vor kipscheit". Und an diesem Wendepunkt vor Kippscheid steht bis heute der schwarze Stein. [1]

Einordnung
Kategorie:
Bau- und Kunstdenkmale / Rechtsdenkmale /
Zeit:
1505
Epoche:
Renaissance

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.797953
lat: 50.143436
Lagequalität der Koordinaten: Vermutlich
Flurname: Unter Herchenheld vor Küpscheid

Internet
http://www.uedersdorf.de/

Datenquellen
[1] Alois Mayer in: http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/daun/aktuell/Heute-in-der-Dauner-Zeitung-Steine-als-Zeugen-der-Geschichte;art751,3202825 und http://www.jahrbuch-daun.de/VT/hjb2002/hjb2002.105.htm


Stand
Letzte Bearbeitung: 30.03.2013
Interne ID: 26569
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