Hexenturm

Hillesheim, Stadt Hillesheim Mühlendamm

Beschreibung
Stadtbefestigung: Südseite, westliche und östliche Teile des um 1300 errichteten, am Anfang des 16. Jahrhunderts erhöhten, zinnenbekrönten Mauerrings. [1]

Der Hexenturm an der Südwestecke der Stadtmauer erinnert an die traurige Geschichte der Hexenverfolgungen in der Eifel. Zwischen 1587-1593 wurden im kurtrierischen Herrschaftsgebiet 2000 Hexen nach einem grausamen Verfahren und Folter verbrannt. In der dünnbesiedelten Gegend fiel so jeder dritte Einwohner dem Hexenwahn zum Opfer. [2]

Vom Hexenwahn geplagt

Rückblick in eine Zeit geistiger Verirrung
Erwin Schöning

Der Tod ist das Ende aller Dinge
des menschlichen Lebens,
nur des Aberglaubens nicht.
(Plutarch,. griech. Philosoph, um 80 n. Chr.)

Wenn unsere Vorfahren einstmals in der Walpurgisnacht, der Nacht zum 1. Mai, ihre Häuser mit Maibüschen schmückten oder Reisigbesen auslegten, wenn die Jugend mit Böller- und Peitschenknallen lärmend durchs Dorf zog, wenn auf den Hügeln die Flammen der Walpurgisfeuer loderten, dann entsprach dies einem alten Brauch. Es galt, die Dämonen von Haus und Hof fernzuhalten, denn die Kräfte des Bösen entfachten in dieser Nacht ihre höchste Gewalt. Die Hexen ritten auf ihren Zauberbesen zum Blocksberg, um dort mit den Teufeln zu buhlen. Dieser Volksbrauch ging auf die finsterste Zeit des Mittelalters zurück, als Dämonen- und Hexenglaube im Volke fest verwurzelt waren und Inquisitoren überall in Europa Jagd auf Hexen machten. Noch heute überläuft den Besucher alter Burgen ein kalter Schauer, wenn er in der Folterkammer die Werkzeuge mittelalterlicher Unmenschlichkeit betrachtet, mit denen vermeintlichen Hexen die Glieder gereckt, gebrochen und gequetscht wurden, um Geständnisse über eine Teilnahme am Hexensabbat zu erzwingen.

Auch unsere Heimat blieb von dieser grausamen Zeiterscheinung nicht verschont. Umfangreiche Akten mit Protokollen über Gerichtsverhandlungen und Zeugenaussagen aus den Jahren 1581 bis 1640 berichten über das Treiben der Hexen in den Herrschaften Blankenheim, Gerolstein, Bettingen, Kayl, Jünkerath und Dollendorf. Allein vom hohen Gericht zu Gerolstein wurden fünfzehn Personen zum Feuertod auf dem Scheiterhaufen oder zu anderen Todesstrafen veRuhrteilt.

Bis zum Jahre 1581, als Johann von Schöneburg sein Amt als Erzbischof von Trier antrat und gleichzeitig als Kurfürst über die Trierischen Lande herrschte, gab es im Bistum keinerlei Hexenverfolgungen. Dies änderte sich aber, als sein Generalvikar, der Suffraganbischof Peter Binsfeld, entscheidenden Einfluß auf ihn gewann. Peter Binsfeld, der seine Ausbildung 1570 bis 1576 auf dem Collegium Germanisichercum in Rom erhalten hatte, war ein übereifriger Hexenjäger, und schon bald wurden überall in den Dörfern und Marktflecken des Bistums Menschen, vorwiegend Frauen als hexenverdächtig aufgespürt, gefoltert und auf den Scheiterhaufen gebracht. In sechs Jahren wurden aus etwa zwanzig Dörfern in der Umgebung von Trier 306 Menschen verbrannt. Ob Doktoren, Bürgermeister, Geistliche oder einfache Bürger, niemand war vor den Verdächtigungen und Anschuldigungen sicher.

In der Stadt Trier selbst gelang es Binsfeld anfangs nicht, Hexenprozesse in Gang zu setzen. Hier hatte der Bürgermeister und Doktor der Rechte, Dietrich Flade, seit zwanzig Jahren den Vorsitz bei Gericht inne und der erkannte keinen der vorgelegten Beweise an. Im Jahre 1588 hatten seine Gegner schließlich die erfolterten Geständnisse von vierzehn angeblichen Hexen beisammen, die alle behaupteten, den Bürgermeister auf dem Hexensabbat gesehen zu haben. Jetzt blieb dem Erzbischof nichts anderes übrig, als eine Untersuchungskommission einzusetzen. Mit Flade wurden in der Erzdiözese Trier bis 1593 auch neun Geistliche als Hexenmeister aus dem Wege geräumt.

In den folgenden Jahren rauchten die Scheiterhaufen im Lande derart, daß der Ratsherr Weinberg in seinem Tagebuch schrieb: Mich nimmt es wunder, daß es in dem katholischen und heiligen Stift so viele böse Weiber gibt, warum dem Teufel dort mehr von Gott die Zauberei gestattet werden soll als in der Stadt Köln . Es gab damals nicht wenige Männer, die den Hexenwahn für Verblendung hielten und den geistigen Kampf gegen den Verfolgungswahn aufnahmen. Aber gegen die große Schar der Hexenverfolger konnten sie wenig ausrichten, da sie immer der Gefahr ausgesetzt waren, selbst als Ketzer auf dem Scheiterhaufen zu landen. Der Glaube an Hexen und Dämonen war im 15., 16. und 17. Jahrhundert so stark verbreitet, daß selbst Fürsten, Ratspersonen und viele andere ehrenwerte Männer in gutem Glauben an den Folterungen und Hinrichtungen teilnahmen. In seinem Werk Practica nova Imperialis saxonica rerum criminalium, das 1635 erschien, hält der Rechtsgelehrte Benedikt Carpzow, Hexerei für ein fünffaches Verbrechen, welches dreifach verschärfte Folter verdiene und fünffach die Todesstrafe.

Die Folter war ein wichtiges Instrument der Inquisitoren. Man glaubte, der Verstockte sei von einem Dämon oder vom Teufel besessen, und ebenso glaubte man, der Teufel selbst durchleide die Folter und fahre dann aus dem Gefolterten — erst dann sei der Beschuldigte Herr seines eigenen Willens und habe nun auch die Kraft, seine Schuld zu bekennen. (Döbler) Wo die Hexenjagd mit so großem Eifer betrieben wurde, blieben Rachsucht, Neid, Gewinnsucht und Habgier nicht aus. Es genügte die Anzeige, dieser oder jene sei schuld, daß ein Pferd lahm gehe, eine Kuh keine Milch mehr gebe oder die Frucht auf dem Felde vernichtet worden sei. Andere wollten beobachtet haben, wie die angeschuldigte Person auf einem schwarzen Kater zum Schornstein hinausgefahren sei oder wie sie auf einer Waldlichtung mit des Teufels Großmutter Orgien gefeiert hätte.

Schon mit der Denunziation begann der Profit aus dem blutigen Geschäft. Amtspersonen waren angehalten, jeden Verdacht der Hexerei unverzüglich ihren Vorgesetzten zu melden. Jeder, der eine Hexe anzeigte oder zumindest den Verdacht äußerte, bekam eine nicht unerhebliche Belohnung. Wenn sich der Verdacht bewahrheitete — spätestens unter der furchtbaren Folter gestand der oder die Angeschuldigte alle ihm oder ihr in den Mund gelegten Vorwürfe — war dem Denunzianten ein gewisser Anteil am Vermögen der Hexe sicher.

An solchem Hexenprozeß verdienten vor allem die Richter, Schöffen, Gerichtsschreiber sowie der Scharfrichter und dessen Knecht. Der Trierer Domherr Johann Linden beschrieb es damals so: Inzwischen wurden Notare, Abschreiber und Gastwirte reich. Der Scharfrichter ritt ein Vollblutpferd wie ein Edelmann vom Hof und trug Gold- und Silberborten; sein Weib wetteiferte in prunkvoller Kleidung mit vornehmen Damen. Die Kinder der Hingerichteten wurden ins Elend hinausgejagt; ihr Hab und Gut wurde beschlagnahmt. (Gesta Trevirorum Bd. III).

Über sechzig Jahre — von 1581 bis 1640 — rauchten auch im Kreis Daun die Scheiterhaufen, allein in den Jahren 1581/82 wurden zum Tode durch Verbrennen veRuhrteilt: Börlers oder Feigen Threin aus Lissendorf, Roidts Niedt aus Lissendorf, Threin, die Schleichersche aus Kerschenbach, Rockes Threin von Glaadt, Geins Elsa aus Gerolstein und Stoffels Anna aus Gerolstein.

Im Jahre 1592 bezichtigte ein Moss Johann aus Stadtkyll einen Theis Stoffel sowie dessen Schwester der Zauberei. Die Frau des kurtrierischen Kellners (Verwaltungsbeamten) in Hillesheim wurde durch das Bekenntnis der Hausfrau Margarete Eberhard Schmilz aus Lissendorf als Hexe beschuldigt und nach qualvollen Verhören hingerichtet. Auch der Amtmann von Gerolstein und Cronenburg, Heinrich von Mühlheim, mußte 1629 wegen angeblicher Hexerei sterben. Diese Aufzählung der veRuhrteilten Personen macht deutlich, daß damals nicht nur einfache, arme Leute in den Flammen starben, auch hochangesehene Persönlichkeiten waren nicht vor den Hexenjägern sicher. [3]

Einordnung
Kategorie:
Geschichte / Rechtsdenkmale / Hexenverfolgung
Zeit:
Um 1300
Epoche:
Gotik

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.670004
lat: 50.289459
Lagequalität der Koordinaten: Genau
Flurname: Im Stadtgraben

Internet
http://www.hillesheim.de/

Datenquellen
[1] Denkmalliste der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Rheinland-Pfalz; 2011.
[2] © Marzellus Boos http://www.eifeltour.de/
[3] Erwin Schöning in Kreisjahrbuch Daun, 1982.

Bildquellen
Bild 1: © Uwe Widera, 54550 Daun, 2011.
Bild 2: © Uwe Widera, 54550 Daun, 2011.
Bild 3: © Uwe Widera, 54550 Daun, 2011.
Bild 4: Zwei Hexen beim Wettermachen, aus Ulrich Molitor: De lamiis, 1489

Stand
Letzte Bearbeitung: 07.04.2011
Interne ID: 6393
ObjektURL: https://kulturdb.de/einobjekt.php?id=6393
ObjektURL als Mail versenden