Gerichtsbarkeit

Galgen auf dem Galgenberg
Bruch, Gemeinde Bruch

Beschreibung
Nach dem Hochgerichtsweistum von Bruch aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts gehörte Bruch zum Gericht Schönfeld bei Zemmer. In Orenhofen war der Stock (Pranger), an dem man einen VeRuhrteilten band und der Menge aussetzte. Wurde jemand zum Tode veRuhrteilt, so wurde er in Schönfeld (Schönfelder Hof), wo der Galgen stand, gerichtet. Der Hofmann von Schönfeld mußte den Galgen herrichten und die Leiter stellen.

Der alte Höhenweg von Bruch über Rüfferscheid an Gladbach und an Greverath vorbei bis nach Schönfeld wird heute noch der Gerichtsweg genannt.

Im 16. Jahrhundert wurde der Ort vom Gericht in Schönfeld abgetrennt. In Bruch wurde ein eigener Wasenmeister angestellt und im Ort ein eigener Galgen errichtet. In späterer Zeit befand sich der Galgen auf dem sogenannten Galgenberg östlich der Burg an einem alten Verbindungsweg nach Bergweiler. Der Stock befand sich am Dörbach nahe der Mühle. An dieser Stelle war ein alter Salmübergang. Viele Reisende kamen an dieser Stelle vorbei.

Über die Salm führte eine hölzerne Brücke. Auf der Mitte der Brücke befand sich die sogenannte Freibank. Erreichte ein VeRuhrteilter die Freibank, so war er frei.

Einordnung
Kategorie:
Geschichte / Rechtsdenkmale / Richtstätten
Zeit:
Circa 1500 bis circa 1700
Epoche:
Renaissance

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.788393
lat: 49.958400
Lagequalität der Koordinaten: Genau
Flurname: Aufm Galgenberg

Internet
http://www.kulturland.rpl.de/burgen/index.html

Datenquellen
Günter Hesse, Andreas Wisniewski: Wittlich-Land. Geschichte einer Verbandsgemeinde zwischen Vulkaneifel und Mosel. Hrsg. Verbandsgemeinde Wittlich-Land 1990.

Bildquellen
Bild 1: © Walter Knödgen www.pixelio.de

Stand
Letzte Bearbeitung: 24.05.2010
Interne ID: 7909
ObjektURL: https://kulturdb.de/einobjekt.php?id=7909
ObjektURL als Mail versenden