Unterst Meiersbach

Karl, Gemeinde Karl

Beschreibung
Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Mayr, aus lateinisch maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes, ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.

Funktion des Meiers: Der Meier betrieb für den Grundherrn selbst einen Bauernhof, den Fronhof, beaufsichtigte die Hörigen (villici), welche die dem Fronhof unterstellten Hufen (oder Huben) bewirtschafteten, zog von ihnen die Abgaben für den Grundherrn ein und übte in der Regel als Träger der grundherrlichen Gerichtsbarkeit auch das Hofrecht (Frondienst) aus.

Die Meier waren ursprünglich selbst Hörige; im Laufe des Mittelalters konnten sie oft zu Ministerialen aufsteigen und versuchten ihr Meieramt zu einem erblichen Lehen zu machen. Im Zuge dieser Entwicklung wurden die Naturalabgaben von den Grundherrn häufig in eine feste, jährliche Geldeinkunft umgewandelt, so dass der Meier oft vom Gutsverwalter zum Pächter wurde. Das Gut hieß dann Meierhof oder Meiergut (Kolonat). Aus dieser bäuerlichen Berufs- und Stellungsbezeichnung bildete sich der häufig anzutreffende Familienname Meier mit seinen orthografischen Varianten. [1]

Einordnung
Kategorie:
Geschichte / Flurnamen /
Zeit:
Undatiert
Epoche:
Undatiert

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.801767
lat: 50.047803
Lagequalität der Koordinaten: Genau
Flurname: Unterst Meiersbach

Internet
http://www.manderscheid.de/

Datenquellen
[1] Seite "Meier". In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 4. März 2015, 18:36 UTC. URL:

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Meier&oldid=139454726 (Abgerufen: 11. Mai 2015, 22:17 UTC)


Stand
Letzte Bearbeitung: 01.06.2015
Interne ID: 38537
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