Stolleneingang

Fell, Gemeinde Fell

Beschreibung
Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes beginnt die Fledermausschutzzeit am 01. Oktober und endet am 31. März. In diesem Zeitraum ist das Betreten von Höhlen, Grotten, Bunkern, Stollen und anderen potentiellen Winterschlaf-Behausungen von Fledermäusen gesetzlich untersagt. [Redaktion]

Einordnung
Kategorie:
Bau- und Kunstdenkmale / Wirtschaft, Gewerbe und Verkehr / Rohstoffgewinnung und -verarbeitung
Zeit:
Undatiert
Epoche:
Undatiert

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.80823
lat: 49.75470
Lagequalität der Koordinaten: Genau
Flurname: In Schärzig

Internet
http://www.besucherbergwerk-fell.de

Datenquellen
[1] GeoPortal des Landes Rheinland-Pfalz. Http://www.geoportal.rlp.de/

Bildquellen
Bild 3: ohnee

Stand
Letzte Bearbeitung: 08.06.2012
Interne ID: 45896
ObjektURL: https://kulturdb.de/einobjekt.php?id=45896
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