Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes beginnt die Fledermausschutzzeit am 01. Oktober und endet am 31. März. In diesem Zeitraum ist das Betreten von Höhlen, Grotten, Bunkern, Stollen und anderen potentiellen Winterschlaf-Behausungen von Fledermäusen gesetzlich untersagt. [Redaktion]
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.80145
lat: 49.75407
Lagequalität der Koordinaten: Genau
Flurname: In Schärzig bei den Saufen